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Spionage app strafbar

Das gilt für all jene, die Stalkerware installieren und einsetzen, um eine andere Person ohne deren Zustimmung zu überwachen, aber auch für diejenigen, die daraus entstehende Daten verarbeiten, womit auch die Hersteller von Stalkerware belangt werden könnten. Realistisch sei das nur in Ländern, in denen es überhaupt Datenschutzbehörden gebe, etwa Kanada. Sonst bräuchte man ein Rechtshilfeabkommen mit dem jeweiligen Land. Viele der Hersteller sitzen in Indien, China oder Vietnam. Viel effektiver könnte hier die Bundesnetzagentur eingreifen: Sie kann, anders als die Datenschützer, Produkte tatsächlich verbieten und Rückrufaktionen anordnen.

Sie musste aus dem Verkauf genommen werden, Käufer:innen mussten sie vernichten und das nachweisen. Auch Kinderuhren mit Abhörfunktion hat die Agentur verboten. Stalkerware-Apps auf einem Telefon fallen durch die Maschen des Gesetzes — obwohl sie das gleiche und noch viel mehr erlauben. Was ist mit den Tätern, also jenen, die Stalkerware zur Überwachung einsetzen? Das Ausspähen von Daten ist in Deutschland eine Straftat.

In solchen Fällen sind die zuständigen Landesaufsichtsbehörden für Datenschutz verpflichtet, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Theoretisch ist die Rechtslage für Betroffene in Deutschland also gut. Praktisch scheitern Konsequenzen für Täter:innen häufig schon daran, dass die meisten Betroffenen nie erfahren, dass sie per Mobiltelefon überwacht werden.

Bei den von netzpolitik. Die Polizei hätte die technischen Möglichkeiten zwar , untersucht aber nach eigener Aussage ebenfalls keine Geräte zur Beweissicherung. Die Ressourcen sind knapp und digitale Partnergewalt scheint nicht relevant genug. An vielen Stellen fehlt den Beamt:innen auch schlicht das Verständnis. Was das kanadische Citizen Lab vor kurzem für Kanada forderte , gilt deswegen auch für Deutschland: Beamt:innen, Staatsanwaltschaft und Gerichte müssten besser geschult werden und bräuchten mehr Ressourcen für Forensik.

Handy-Spionage: Misstrauen unter Partnern kann strafbar sein

Sonst können Täter weiterhin in Ruhe Partnerinnen überwachen — ohne dafür irgendwelche Konsequenzen fürchten zu müssen. Update, Das kanadische Citizen Lab hat viele Fälle aufgedeckt, in denen Aktivisten und Dissidentinnen mit Malware infiziert wurden.

Spionage software strafbar

Nun schaute sich das Forschungsinstitut andere Spähsoftware an und fand heraus: Hersteller von Stalkerware vermarkten ihre Software gezielt für die illegale Überwachung von Beziehungspartnerinnen. Die saudische Verwaltungsapp Absher sorgt weltweit für Empörung, seit bekannt wurde, dass Männer damit ihre Frauen an der Ausreise hindern können.


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Was dabei vergessen wird: Spionierende Partner und Ex-Partner findet man auch in Deutschland — und die Regierung interessiert sich kaum dafür. Ein Kommentar. Immer häufiger fragen Frauen in Beratungsstellen an, wie sie sich gegen Spionage, Online-Stalking und andere Formen von digitaler Gewalt wehren können. So könnten Eltern die Kinder beaufsichtigen, aber dennoch niemanden unbemerkt überwachen.

Das funktioniert nicht. Wenn die App ein Banner anzeigt, dann ist eine Überwachung von Kindern auch nicht mehr möglich. Diese Bestimmungen stammen aus einer Zeit lange bevor jedermann Spionage-Apps für wenige Euro im Internet kaufen konnte, greifen jedoch trotzdem.

Informationen zum Datenschutz

Zumindest theoretisch. In der Praxis gab es erst einen einzigen bekannten Fall in Deutschland, in dem ein Täter für den Einsatz von Stalkerware verurteilt wurde. Und das, obwohl aus Datenlecks über einschlägige Firmen bekannt ist, dass Tausende solche Apps in Deutschland nutzen , konservativ gerechnet. Warum ist es so schwer, Täter zur Verantwortung zu ziehen, die Partnerinnen mit solchen Methoden überwachen und terrorisieren? Warum dürfen Hersteller solche Software unbehelligt weiter im Netz verkaufen?

In ihren Nutzungsbedingungen weisen sie darauf hin, dass die App nur mit ausdrücklicher Zustimmung der zu überwachenden Person installiert werden darf. Das macht es schwer, rechtlich gegen solche so genannten Dual-Use-Produkte vorzugehen.

Die Firmen berufen sich darauf, dass sie ja nichts Illegales täten. Für mit ihren Apps begangene Straftaten seien die Täter:innen selbst verantwortlich. Auch die deutschen Datenschutzbehörden können gegen die Firmen schwer vorgehen. Das gilt für all jene, die Stalkerware installieren und einsetzen, um eine andere Person ohne deren Zustimmung zu überwachen, aber auch für diejenigen, die daraus entstehende Daten verarbeiten, womit auch die Hersteller von Stalkerware belangt werden könnten.

Realistisch sei das nur in Ländern, in denen es überhaupt Datenschutzbehörden gebe, etwa Kanada. Sonst bräuchte man ein Rechtshilfeabkommen mit dem jeweiligen Land. Viele der Hersteller sitzen in Indien, China oder Vietnam.

App damit: So erkennen und beseitigen Sie Spionage-Apps auf Ihrem Smartphone

Viel effektiver könnte hier die Bundesnetzagentur eingreifen: Sie kann, anders als die Datenschützer, Produkte tatsächlich verbieten und Rückrufaktionen anordnen. Sie musste aus dem Verkauf genommen werden, Käufer:innen mussten sie vernichten und das nachweisen. Auch Kinderuhren mit Abhörfunktion hat die Agentur verboten. Stalkerware-Apps auf einem Telefon fallen durch die Maschen des Gesetzes — obwohl sie das gleiche und noch viel mehr erlauben.

Was ist mit den Tätern, also jenen, die Stalkerware zur Überwachung einsetzen? Das Ausspähen von Daten ist in Deutschland eine Straftat. In solchen Fällen sind die zuständigen Landesaufsichtsbehörden für Datenschutz verpflichtet, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Theoretisch ist die Rechtslage für Betroffene in Deutschland also gut.

Handyspionage | Stalking Justiz

Praktisch scheitern Konsequenzen für Täter:innen häufig schon daran, dass die meisten Betroffenen nie erfahren, dass sie per Mobiltelefon überwacht werden. Bei den von netzpolitik. Die Polizei hätte die technischen Möglichkeiten zwar , untersucht aber nach eigener Aussage ebenfalls keine Geräte zur Beweissicherung. Die Ressourcen sind knapp und digitale Partnergewalt scheint nicht relevant genug. An vielen Stellen fehlt den Beamt:innen auch schlicht das Verständnis. Was das kanadische Citizen Lab vor kurzem für Kanada forderte , gilt deswegen auch für Deutschland: Beamt:innen, Staatsanwaltschaft und Gerichte müssten besser geschult werden und bräuchten mehr Ressourcen für Forensik.