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Handy kostenkontrolle

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    Rechtliches Impressum Kontakt Datenschutz. Zur mobilen Ansicht Zur klassischen Ansicht. Bei der Auslandsnutzung besteht aber offenbar immer ein Restrisiko für verzögerte Abrechnungen. Gebrauchte Prepaid-Karten lassen sich weiterverkaufen, ob mit oder ohne Guthaben.

    NEU im Blog

    Provider, die in diesem Punkt schlampen, riskieren, dass die Bundesnetzagentur die Nachregistrierung der Käufer oder alternativ die Abschaltung der Karten erzwingt, bei denen keine Nachregistrierung erfolgte. Es obliegt aber nicht dem Provider, zu prüfen, ob die einmal erfassten Daten noch aktuell sind, dafür ist der Kunde verantwortlich.

    Will man sie weitergeben oder verkaufen, tut man gut daran, den Kundenwechsel dem Mobilfunkanbieter mitzuteilen. Das fordern nicht nur die AGB des Providers, sondern das ist auch dem eigenen Sicherheitsbedürfnis geschuldet. Treibt der Käufer mit der Karte Unfug, muss man nämlich sonst womöglich der Polizei erklären, dass die Bombendrohung oder der Drogendeal nicht aufs eigene Konto geht, sondern auf das eines Fremden, dessen Namen man womöglich nicht einmal nennen kann.

    Auch die Weitergabe im Familien- oder Freundeskreis sollte man sich überlegen, denn möglicherweise wandert die Karte in der Folgezeit von Nutzer zu Nutzer weiter und landet irgendwann doch noch in den falschen Händen. Zwingenderweise muss man dem Anbieter bei einer Vertragsübernahme zwei Namen, Anschriften und Unterschriften präsentieren, nämlich die des bisherigen und die des künftigen Besitzers der SIM-Karte.

    Das liegt daran, dass auch ein Prepaid-Vertrag ein Vertrag ist. Der abgebende Kunde muss bestätigen, dass er damit einverstanden ist, dass ein anderer den Vertrag übernimmt und dabei auch die Rufnummer erhält. Da inzwischen alle Prepaid-Karten auch die Nutzung von Datenverbindungen zulassen, ist das Missbrauchspotenzial enorm. Wer an eine solche Prepaid-Karte mit Registrierung auf einen Fremden gelangt, kann sich anonym im Internet bewegen, ohne befürchten zu müssen, dass man ihn ausfindig machen kann.

    Zusätzliche Informationen

    Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Mobilfunkbetreiber haftet in diesem Falle der Vertragspartner. Wenn er den Käufer der Karte nicht mehr ausfindig machen kann, bleibt er auf den Kosten sitzen. Auf den eigenen Namen registrierte Prepaid-Karten sollte man also keinesfalls ohne Umschreibung weitergeben. Wer nun besorgt ist, weil eine alte Prepaid-Karte noch irgendwo herumvagabundiert und der neue Besitzer unbekannt ist oder eine offizielle Vertragsübernahme verweigert, kann aber für seinen ruhigen Schlaf sorgen: Eine auf den eigenen Namen registrierte Karte lässt sich jederzeit sperren, auch wenn man sie schon lange nicht mehr besitzt.

    Dazu sollte man allerdings wenigstens die Mobilfunknummer und den zuständigen Provider noch wissen.

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    Auch bei Prepaid-Verträgen kann der Kunde jederzeit eine Ersatzkarte erhalten, was allerdings kostenpflichtig ist. Mit Aktivierung der Ersatzkarte wird die Originalkarte gesperrt. Man kann den neuen Besitzer dann leichter überreden, einer Vertragsübernahme zuzustimmen, indem man die Ersatzkarte gegen die Unterschrift auf dem Übernahmeformular tauscht. Das rettet zwar häufig das vorhandene Guthaben nicht mehr, aber wenigstens lässt sich anhand der Sperrung der Diebstahl dokumentieren, falls der Dieb das Handy zu illegalen Aktivitäten eingesetzt hat.

    Wer die Rufnummer weiterhin benutzen will, muss nach dem Verlust der Originalkarte ohnehin eine Ersatzkarte ordern. Mindestens die Ersatzkarte ist kostenpflichtig, meist muss man dafür zuerst ausreichend Guthaben aufbuchen. Das Aufladen von Prepaid-Karten ist umständlich. Bei deren Einführung musste der Kunde im Laden eine Guthabenkarte erwerben, eine Nummer freirubbeln und diesen Code am Mobiltelefon eingeben. Das war besonders lästig, wenn das Guthaben ausging und kein Laden in der Nähe war. Zwar gibt es immer noch Guthabenkarten zu kaufen, die Anbieter haben aber inzwischen zusätzliche Zahlungswege eingeführt, die mehr Komfort und Flexibilität bieten sollen.

    Dabei muss man aber aufpassen, die Kostenkontrolle nicht versehentlich auszuhebeln. Etwa durch automatische Aufladung, die greift, wenn ein bestimmter Guthabenstand unterschritten wird. Das Vertragsverhältnis läuft dann zwar immer noch unter dem Begriff "Prepaid", wenn die Karte aber gestohlen wird, kann der Dieb solange telefonieren, bis die Karte gesperrt wird oder das maximale Limit für die automatische Aufladung erreicht ist. Eine mögliche Sicherheitslücke stellt auch die Aufladung per Konto-Service und Lastschrift dar, die bei Prepaid-Anbietern in der Regel optional freigeschaltet werden kann.

    Vorsicht ist auch bei Sondervereinbarungen für das Roaming geboten: Hier wird häufig das Prepaid-Verfahren auf nachträgliche Rechnungsstellung Postpaid umgestellt. Insbesondere bei der Datennutzung im Ausland können erhebliche Forderungsbeträge auflaufen. Die Anbieter haben die Kontoverwaltung für ihre Prepaid-Kunden inzwischen mit zahlreichen Extras ausgestattet. So lassen sich beispielsweise Guthabenbeträge an andere Nutzer weiterreichen. Auf Wunsch kann der Nutzer das Konto gering [--] fügig überziehen. Besonders Kinder und Jugendliche sind eine lukrative Zielgruppe für solche Dienste.

    Obendrein locken Klingelton- und Online-Anbieter Jugendliche mit kostenpflichtigen Angeboten, die sich ganz einfach per Handy bezahlen lassen. Ein herkömmlicher, echter Prepaid-Vertrag, dessen Guthabenkonto nicht praller als nötig gefüllt ist, bietet bereits ausreichende Sicherheit, sofern man unnötige Spielereien wie Sonderdienste oder Risikofaktoren wie die Roaming-Nutzung deaktiviert.

    1und1 handy kostenkontrolle

    Gelegentliche Kontrollen in der Online-Kontoverwaltung, wo [--] für das Guthaben verbraucht wurde, unterstützen den zweckgebundenen Einsatz des Handys. Diese Karten sind im Funktionsumfang eingeschränkt, sie erlauben von Haus aus keine Anrufe bei Sonderrufnummern oder den Transfer von Guthaben, dafür ermöglichen sie auch ohne Guthaben einen Anruf bei der Rufnummer der Eltern. Diese Tarifmodelle sind aber nur als Option zu einem bestehenden Postpaid-Mobilfunkvertrag buchbar.

    Früher liefen Prepaid-Verträge spätestens 15 Monate nach der letzten Einzahlung aufs Guthabenkonto aus. Wer den Vertrag nicht fortsetzen wollte, musste einfach nur abwarten. Die Rufnummer bleibt nach Ende des Vertrags noch einige Monate lang gesperrt, dann wird sie in einen Pool zurückgegeben und dem nächsten Kunden zugewiesen. Diese Schonfrist ist allerdings nicht verpflichtend, der Anbieter darf die Rufnummer sofort nach Vertragsende neu vergeben.

    Angst vor Missbrauch muss man in diesem Fall nicht haben, denn der neue Kunde ist ja mit seinen persönlichen Daten registriert. Inzwischen werfen einige Prepaid-Anbieter ihre Kunden aber nicht mehr automatisch hinaus, wenn sie ihre Karte in die Schublade legen. Solche Prepaid-Verträge ohne Verfallsdatum eignen sich auch hervorragend dafür, Rufnummern, die man in ferner Zukunft möglicherweise reaktivieren will, kostenfrei zwischenzuparken. Um die Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen, muss man den Prepaid-Vertrag ordentlich kündigen.

    Welche Möglichkeiten zur Kostenkontrolle gibt es

    Üblicherweise lässt sich auf den Webseiten des Anbieters das passende Formular zur Kündigung und Rufnummernportierung herunterladen. Die Portierung ist allerdings nicht kostenfrei, üblicherweise berechnen die Provider rund 25 Euro für die Übergabe der Rufnummer, der neue Provider kann sogar noch zusätzliche Gebühren berechnen. Bei der Portierung von Mobilfunk-Rufnummern gibt es ein Zeitfenster, das einige Monate vor Vertragsende beginnt und einen Monat danach endet.